Nach dem ersten Schritt, einer fundierten Energieberatung vor Ort, hat Familie Müller sich entschieden, eine Sanierung ihres Hauses vorzunehmen. Familie Müller hatte 2 Möglichkeiten der Sanierung: Eine Komplettsanierung des Gebäudes zum KfW-Effizienzhaus oder eine Sanierung im Rahmen der Einzelmaßnahme (z.B. Austausch der Heizung oder die Dämmung der Fassade)

Im nächsten Schritt wurde dann zunächst die Finanzierungsfrage geklärt, um sich anschließend ggf. für das geeignete Förderprogramm bei der KfW zu entscheiden.

Familie Müller entschied sich für den Austausch der Fenster und die Dämmung der Fassade. Auch eine geförderte Maßnahme muss nicht immer bauphysikalisch verträglich sein und kann im ungünstigsten Fall zu Schäden oder Schimmelpilz führen. Deshalb wurden bei Familie Müller zwei Maßnahmen sinnvoll zusammengefasst. Durch den alleinigen Austausch der Fenster, würde die vorher luftdurchlässigeren Fenster hermetisch abgeriegelt. Dadurch steigt die Luftfeuchtigkeit und damit die Schimmelpilzgefahr.

Finanziert wird das Bauvorhaben über einen Kredit bei deren Hausbank, so dass das Programm 152 „Energieeffizient Sanieren – Kreditvariante“ der KfW zum Tragen kam.

Ein zinsgünstiger Kredit bei der KfW Bank kann hier z.Z. über die Hausbank in Anspruch genommen werden. Dazu muss vom eingebundenen Sachverständigen ein entsprechender Antrag ausgestellt werden. Die Höchstsumme des geförderten Kredites beträgt bei Einzelmaßnahmen 50.000,00 € pro Wohneinheit.

Ebenso kommt ein sogenannter Tilgungszuschuss zum Tragen. Dieser wurde Familie Müller später bei der Tilgung angerechnet (Tilgungszuschuss = 7,5% der Darlehenssumme, maximal jedoch 3.750,00 € pro Wohneinheit).

Gleichzeitig wurde zu dem KfW-Antrag für den Kredit ein Antrag auf Bezuschussung der Leistung des Sachverständigen gestellt (Programm 431 – Baubegleitung). Hier werden die Leistungen des Sachverständigen mit 50%, maximal jedoch mit 4.000,00 € pro Bauvorhaben gefördert.

Den Antrag stellen wir als Sachverständigen der Familie Müller aus. Familie Müller musste ihn lediglich noch auf das Zuschussportal der KfW hochladen. Nach erfolgter Antragstellung, konnten die Arbeiten auf der Baustelle beginnen.

Parallel zu der Antragstellung kann bereits mit der Einholung der Angebote von verschiedenen Firmen begonnen werden. Diese wurden von uns, als Sachverständigen, in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht geprüft und eventuelle Unstimmigkeiten, besonders in Bezug auf die technischen Mindest-anforderungen der KfW direkt mit den Firmen besprochen. Selbstverständlich alles in Abstimmung mit Familie Müller.

Nach der Auftragsvergabe konnten die Arbeiten beginnen. Wir als Sachverständigen begleiten die Arbeiten und unterstützt die ausführenden Firmen. Damit garantieren wir die korrekte und KfW-konforme Ausführung. Durch dieses Vorgehen werden eventuelle Mängel vermieden oder frühzeitig entdeckt. So werden zusätzliche, unnötige Kosten und vor allem Stress und Ärger vermieden.

Nach Abschluss der Maßnahmen haben wir bei Familie Müller die Arbeiten offiziell abgenommen. Wir fordern dazu alle notwendigen Unterlagen an, prüft die Schlussrechnungen und erstellt die sogenannte „Bestätigung nach Durchführung“ für die beiden beantragten Programme der KfW. Anschließend können die Fördergelder abgerufen werden.

Familie Müller konnte sich auf eine sorgen- und stressfreie Durchführung ihrer Sanierungs-maßnahmen und die Einhaltung ihres Budgets verlassen.

Gut durchdacht fängt die Baumaßnahme an… wenn der erste Schritt der zum Energieberater ist!!!

Da jede Sanierungsmaßnahme anders ist und es eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten gibt.