Energie: Konzepte, Beratung, Audits und Fördermittel
Steigende Energiekosten und strengere Auflagen vom Gesetzgeber machen ein umfangreiches Energiekonzept notwendiger denn je. Tun Sie der Umwelt was Gutes, und Ihrem Konto ebenfalls.
Gebäudeenergieberater mit langjähriger Erfahrung
Als Gebäudeenergieberater (HWK) mit langjähriger Erfahrung berät Sie Diplom-Ingenieur Bernhard Becker kompetent und unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Situation. Ganzheitliche Beratung und sinnvolle Konzepte sind unsere Mission.
Beantragung von Fördermitteln
Natürlich helfen wir ebenfalls bei der Beantragung von Fördermitteln und staatlichen Zuschüssen.
Wir führen zertifizierte Energie-Audits (nach DIN EN 16247-1:2012.) durch und stellen Energiepässe aus, die gesetzliche Pflicht sowohl bei Neubauten als auch älteren Immobilien sind.
Energiekonzepte und Energieberatung.
Sie würden gerne Ihr Gebäude modernisieren und stellen Sie sich auch diese Fragen?
Zu diesen und vielen weiteren Fragen rund um das Thema „energieeffizient Bauen und Sanieren“ beraten wir Sie gerne. In uns finden Sie Ihren kompetenten und zuverlässigen Partner für Ihr Vorhaben.
Wir erstellen Ihnen ein individuelles auf Ihr Gebäude zugeschnittenes Energiekonzept. Wir zeigen Ihnen die verschiedenen Einsparpotentiale und Fördermöglichkeiten auf und stellen Ihnen alle Ergebnisse in Form eines Beratungsberichtes zusammen, den wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch erläutern.
Diese „Vor-Ort-Beratung“ wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit derzeit bis zu 60% gefördert.
Wie können Sie sich den Ablauf der Vor-Ort-Beratung vorstellen?
- Datenaufnahme der Gebäudehülle und der Anlagentechnik vor Ort (Ist-Zustand)
- Einreichen des Zuschussantrages an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie durch uns
- Nach Bewilligungszusage der Fördermittel → Erstellung und Einreichung des Beratungsberichtes durch uns
- Persönliches Abschlussgespräch zur Vorstellung der Ergebnisse/ des Berichtes und Klärung Ihrer noch offenen Fragen.
Vorher / Nachher
Energieausweis und Fördermittel.
Energieausweise älterer Wohnhäuser werden dieses Jahr ungültig
Ab Mitte des Jahres werden die ersten Energieausweise für ältere Wohngebäude ungültig. Sie haben eine Laufzeit von zehn Jahren und sind ab Juli 2008 für Häuser mit einem Baujahr vor 1966 ausgestellt worden.
Hauseigentümer der betroffenen Gebäude müssen einen aktuellen Energieausweis vorlegen, wenn sie ihr Haus in naher Zukunft verkaufen, vermieten oder verpachten wollen. Darauf verweist die Deutsche Energie-Agentur (dena). Sie empfiehlt Hauseigentümern, die einen neuen Energieausweis erstellen lassen wollen, sich an einen qualifizierten Energieberater aus der Energieeffizienz-Expertenliste zu wenden
Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis
Es gibt zwei Arten des Energieausweises: den Verbrauchs- und den Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis legt die Verbrauchswerte der vergangenen drei Jahre zugrunde, die stark vom Verhalten der Bewohner abhängen.
Beim Bedarfsausweis berechnet ein Energieberater anhand einer technischen Analyse aller Gebäudedaten den Energiebedarf und dokumentiert den energetischen Zustand des Gebäudes – unabhängig vom Nutzerverhalten. Dabei werden die Qualität der Gebäudehülle – wie Fenster, Decken und Außenwände – sowie der Heizungsanlage und des Energieträgers berücksichtigt. Der energetische Zustand des Hauses sowie mögliche Sanierungsmaßnahmen, mit denen der Zustand verbessert und der Wert der Immobilie gesteigert werden kann, lassen sich so deutlich exakter darstellen.
Generell haben Eigentümer die Wahl zwischen einem Bedarfs- und einem Verbrauchsausweis. Ausnahme: Ein Bedarfsausweis ist verpflichtend für Bestandsgebäude mit bis zu vier Wohnungen und einem Bauantrag vor dem 1. November 1977, wenn sie nicht energetisch saniert wurden. Bei der Wahl des Energieausweises rät die dena zum Bedarfsausweis. Denn nur der sei wirklich aussagekräftig.
Wohnhäuser mit Baujahr ab 1966 brauchen ab 2019 neuen Energieausweis
Wohnhäuser mit Baujahr ab 1966 brauchen seit Januar 2009 einen Energieausweis, wenn sie vermietet, verpachtet oder verkauft werden. Das heißt, hier werden in etwa einem Jahr die ersten Ausweise ungültig. Neubauten oder umfassend modernisierte Häuser benötigen seit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2002 am 1. Februar 2002 einen Energieausweis, sodass in diesen Fällen die Energieausweise bereits erneuert worden sind.
Was Becker Ingenieurbüro für Sie tun kann
Thema Fördermittel: so war’s bei Familie Müller
Begleiten Sie Familie Müller auf dem Weg zu einem sanierten und energieeffizienten Eigenheim, und erfahren Sie anhand dieses konkreten (und realen) Beispiels was sie über Fördermittel, Finanzierungsfragen und der Rolle eines kompetenten Energieberater.
Energieaudits
nach DIN EN 16247-1:2012.
Die Ausarbeitung des Energieaudits beinhaltet die systematische Inspektion und Analyse des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs einer Anlage, eines Gebäudes, eines Systems oder einer Organisation mit dem Ziel, Energieflüsse und das Potenzial für Energie-Effizienzverbesserungen zu identifizieren und über diese zu berichten.
Jedes Energieaudit kann unterschiedlich ausgeprägt sein. Entscheidend sind dabei die Gründlichkeit, die Ziele sowie der Anwendungsbereich. Vereinbarungen zu diesen Kriterien werden alle innerhalb des ersten Prozessschrittes des Energieplanungsprozesses, dem einleitenden Kontakt, festgelegt.
Die DIN EN 16247-1 beschreibt Vorgaben für die Durchführung und Qualität eines Energieaudits. Allgemein fordert die Norm von dem Energieaudit, dass es nach einem Energieauditprozess ablaufen muss, der entsprechende Kriterien erfüllt. Sie fordert einen angemessenen, vollständigen, repräsentativen, rückverfolgbaren, zweckdienlichen und verifizierbaren Energieauditprozess.
Ablauf des Energieaudits
WIR BEGLEITEN IHR PROJEKT VON A BIS Z.
Das Ingenieurbüro Becker in Konz hilft Ihnen Ihre Immobilie mit sinnvollen Energiekonzepten zu optimieren.